Als spezialisierte Fachanwälte für Erbrecht und Medizinrecht haben wir uns im Erbrecht und im Medizinrecht in Düsseldorf und überregional einen exzellenten Ruf erarbeitet. Mit einer smarten, effizienten Kanzleistruktur setzen wir ganz auf den persönlichen Einsatz. Wir verstehen uns als Spezialisten in unseren jeweiligen Fachgebieten Erbrecht und Medizinrecht. Neben der fachlichen Kompetenz durch Erfahrung und intensive Weiterbildung schätzen unsere Mandanten vor allem die kurzen Reaktionszeiten, die schnelle Erreichbarkeit, die weitgehende Flexibilität bei der Terminplanung und die persönliche Betreuung bei jedem Mandat.
Dr. Hendrik Foth LL.M. hat sich seit vielen Jahren (er gehört zu den ersten Fachanwälten für Erbrecht) ganz dem Recht der Vermögensnachfolge in allen seinen Facetten verschrieben. Schwerpunkt ist die Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Mittelständler. Neben seinem Schwerpunkt Erbrecht und Nachfolgeplanung betreut Dr. Foth auch Mandate zum Kunstrecht. Hier stehen Fragen zum Urheberrecht, zu Lizenzierungen, Künstlerverträgen und die Wertermittlung von Kunstwerken im Vordergrund.
Dr. Daniel Koch LL.M. ist Fachanwalt für Medizinrecht und Strafverteidiger. Mehrere Jahre hat er bei einem Haftpflichtversicherer Schadenfälle und die Regressforderungen der Kranken- und Pflegekassen bearbeitet und kennt die Gegenseite deshalb von innen. Familien vertritt er bundesweit nach einem Geburtsschaden. Ärzte und Praxen begleitet er von der Gründung bis zur Nachfolge und verteidigt sie ebenso wie Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen in Ermittlungsverfahren und bei Abrechnungsvorwürfen. Versicherte vertritt er, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.