Fundierte Rechtsberatung mit dem Know-how aus zwei Welten
Medizin war von Anfang an mein Steckenpferd. Zunächst als Physiotherapeut dann als Rechtsanwalt. Von diesen praktischen Jahren in einem medizinischen Beruf profitiere ich noch heute.
Als Fachanwalt für Medizinrecht berate ich Sie heute bei sämtlichen Fragestellungen, die mit der ärztlichen Behandlung oder Ausübung des medizinischen Berufs selbst in Zusammenhang stehen. Dabei vertrete ich Ärzte und Patienten gleichermaßen engagiert. Von meinen Erfahrungen dieser beidseitigen Betrachtungen profitiert jedes Mandat.
Ein weiterer Schwerpunkt stellt die Vertragsgestaltung und Abwicklung bei Praxisgründungen, Praxisübernahmen und -abgaben dar. Hierzu gehört beispielsweise die Unterstützung bei der Wahl der passenden Rechtsform für jegliche Art der Kooperation von Ärzten, Apothekern, Psychologen oder sonstigen Freiberuflern wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Heilpraktikern.
Darüber hinaus bin ich in folgenden Bereichen tätig:
- Haftungsrecht, Zulassung, Nachbesetzung und Jobsharing
- Arzthaftungsrecht, insbesondere Geburtsschäden
- Haftung bei Arzneimitteln, Medizin- und Kosmetikprodukten
- Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, insbesondere Zulassungsverfahren, Abrechnungsgenehmigungen, Honorarrückforderungen
- Ärztliches Berufsrecht, insbesondere Werbe- und Wettbewerbsrecht sowie Berufsgerichtliche Verfahren
- Arztstrafrecht, insbesondere Fahrlässigkeitsdelikte, Abrechnungsbetrug, Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- Fragen von Vertrags- und Vertragszahnärzte zu Plausibilitätsverfahren, sachlich-rechnerische Richtigstellungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften bei Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften
- Gründung und Auseinandersetzung von Ärztekooperationen
- Kauf und Verkauf von Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
Dr. Daniel Koch LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 9559 5050
Telefax 0211 9559 5051