Verlassen Sie sich nicht allein auf die gesetzliche Erbfolge. Als Fachanwalt für Erbrecht biete ich Ihnen kompetente Beratung und individuelle Betreuung.

Obwohl die meisten Menschen im Erbfall juristisch und wirtschaftlich geregelte Verhältnisse hinterlassen wollen, hat tatsächlich nur ein sehr geringer Anteil der Bevölkerung seinen Nachlass durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt. Die Folge: Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft und führt oft zu Streitigkeiten unter den Erben. Oder es treten Personen das Erbe an, die der Verstorbene gar nicht bedenken wollte. Oder noch schlimmer: das gesamte Vermögen fällt an den Staat.

Der Gesetzgeber bietet eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie Ihre Vorstellungen rechtzeitig in ein detailliertes Testament umsetzen können, das wirklich Ihren Wünschen entspricht. Dabei helfe ich Ihnen gerne. Möglicherweise haben Sie bereits mit Ihnen nahestehenden Personen gesprochen. Oder Sie haben sich mit Literatur zu dieser Materie beschäftigt. Allerdings gibt es zahlreiche gute Gründe, sich bei diesem Thema an einen juristischen Spezialisten mit langjähriger Erfahrung zu wenden.

Unabhängig davon, wie sich Ihr Vermögen zusammensetzt, ob aus Bargeld, einem Unternehmen, Beteiligungen, Schmuck, Gemälden oder Ähnlichem – nur eine vorsorgende Nachlassregelung garantiert Ihnen und der nachkommenden Generation eine konfliktarme Vermögensnachfolge. Weil die Nachlassregelung sehr viel Sorgfalt und spezifische juristische Kenntnisse und Erfahrungen verlangt, fühlen sich nicht wenige Menschen hierbei überfordert. Vertrauen Sie deshalb auf meine kompetente Unterstützung. Dabei garantiere ich Ihnen selbstverständlich absolute Diskretion.

Auszug meiner umfassenden Dienstleistungen auf dem Gebiet Erbrecht:
  • ausführliche, individuelle, deutschlandweite Beratung
  • gerichtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Vorbereitung und Entwurf von Erbverträgen, Testamenten u. Ä.
  • Ermittlung von Grundstücks-, Sach- und Beteiligungswerten
  • Abwehr außergerichtlicher oder gerichtlicher Ansprüche
  • Abschluss von Vergleichen
  • Tätigkeit als Testamentsvollstrecker
  • spezifische Kenntnisse der Besonderheiten bei der Weitergabe von Kunstwerken und Sammlungen
  • Einschalten eines kompetenten Netzwerkes aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Maklern und Notaren
Dr. Foth Rechtsanwalt für Erbrecht Düsseldorf

Dr. h.c. Hendrik H. Foth

Fachanwalt für Erbrecht
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