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Die Weitergabe Ihres Privatvermögens

Obwohl die meisten Menschen im Erbfall juristisch und wirtschaftlich geregelte Verhältnisse hinterlassen wollen, hat nur ein verschwindend geringer Anteil der Bevölkerung seinen Nachlass durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt. Die Folge: Streitigkeiten unter den Erben. Oder es treten Personen das Erbe an, die der Verstorbene gar nicht bedenken wollte. Oder das Vermögen fällt an den Staat. Der Gesetzgeber bietet eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie Ihre Vorstellungen rechtzeitig in ein detailliertes Testament umsetzen können, das wirklich Ihren Wünschen entspricht. Dabei helfe ich Ihnen.