Vererben
Vererben und Erbrecht
Wenn Sie Ihren Kindern etwas vererben möchten, werden Sie vielleicht denken, dass dies durch die gesetzliche Erbfolge ausreichend geregelt ist. Das mag auch für viele Fälle durchaus zutreffen, aber gerade wenn es um das Vererben größerer Vermögen oder Unternehmensnachfolgen geht, sollte man sich den fachkundigen Rat eines Anwalts für Erbrecht einholen.
Vererben: Universalsukzession
Zunächst einmal muss man sich vergegenwärtigen, dass Vererben immer eine Universalsukzession bedeutet. Der Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Sie vererben also nicht nur alle Aktiva, also Geldvermögen und Besitztümer, sondern sie vererben auch alle Passiva, d. h. Schulden. Es kann also im Einzelfall für den Erben durchaus sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen und nur den Pflichtteil zu fordern, zumal es meist sicher nicht die Intention des Erblassers war, seine Schulden zu vererben.
Vererben: Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer bildet beim Vererben sicher einen jener Problembereiche, die ohne fachspezifische juristische Beratung von Laien kaum zu bewältigen sind. Wenn Sie etwas vererben, möchten Sie vermutlich, dass nur der absolut notwendige Teil des Nachlasses an den Staat geht. Dazu bedarf es aber einer eingehenden Prüfung Ihrer individuellen finanziellen und Familienverhältnisse. Nur dies gewährleistet, dass Sie auch tatsächlich vererben, was sie mühsam aufgebaut haben.
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