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BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Spezialist Erbrecht


Spezialist für Erbrecht: Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Ein Spezialist für Erbrecht sollte immer dann aufgesucht werden, wenn es um die Vermögensnachfolge geht. Die Kanzlei Bütehorn & Foth mit Sitz in Düsseldorf ist bundesweit für Sie tätig. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. h. c. Hendrik H. Foth ein ausgewiesener Spezialist für Erbrecht. Er ist an allen deutschen Amts- und Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie dem Kammergericht Berlin zugelassen.

Spezialist für Erbrecht: Tätigkeitsschwerpunkte

Als Spezialist für Erbrecht kann Herr Dr. Foth Sie umfassend in allen Belangen dieses komplexen Themengebiets beraten und vertreten. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf dem Vorbereiten und Entwerfen von Testamenten und Erbverträgen, der Ermittlung von Grundstücks-, Sach- und Beteiligungswerten sowie seiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker. Ein Spezialist für Erbrecht wird jedoch auch dann benötigt, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung droht. Daher ist auch die sachkundige Beratung, Unterstützung und Vertretung des Mandanten vor Gericht ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Dr. Foth, Spezialist für Erbrecht.

Spezialist für Erbrecht: Unternehmensnachfolgen

Wenn es sich beim Nachlass um ein Unternehmen handelt, ist ein Spezialist für Erbrecht unterlässlich. Herr Dr. Foth kann Sie auch hier hinsichtlich einer testamentarischen Regelung beraten. Diese ist umso wichtiger, da hier nicht nur erbrechtliche, sondern auch gesellschaftsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung sind. Herr Dr. Foth kann Sie als Spezialist für Erbrecht in diesem Fall vor langfristigen negativen Folgen für Ihr Unternehmen bewahren.

Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?

Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und informieren Sie sich über Herrn Rechtsanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth – Spezialist für Erbrecht. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformularoder direkt an Info@foth.de.

Unsere Kompetenz für Sie:
- bundesweite Tätigkeit bei
- flexibler Termingestaltung
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