Schenkungen Erbrecht
Schenkungen und Erbrecht
Es gibt viele Gründe für den Erblasser, Schenkungen gemäß Erbrecht vorzunehmen. Zum einen kann man durch Schenkungen die im Erbrecht vorgesehene Erbschaftssteuer oder zumindest erhebliche Beträge davon einsparen. Zum anderen können dadurch einzelne Erben zusätzlich bedacht werden. Aber Schenkungen dienen im Erbrecht auch dazu, dem Erben z. B. schon zu Lebzeiten des Erblassers die Möglichkeit einzuräumen, vom Erbe zu profitieren.
Schenkungen: Erbrecht und Nießbrauch
Eine Möglichkeit, bei Schenkungen die laut Erbrecht fällige Erbschaftssteuer einzusparen, ohne als künftiger Erblasser alle Rechte aufgeben zu müssen, ist das Instrument des Nießbrauchs. Dabei wird dem späteren Erben zwar das Eigentum an dem jeweiligen Gegenstand, z. B. einer Immobilie, übertragen, nicht jedoch die Nutzung. So verbleiben z. B. Mieteinkünfte bei Schenkungen, die laut Erbrecht den Nießbrauch involvieren, beim Erblasser.
Schenkungen: Erbrecht und Beratung
Um beim komplexen Themengebiet der Schenkungen im Erbrecht keine falschen Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen für die eigene Zukunft und die der Erben zu treffen, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen. Die Düsseldorfer Kanzlei Bütehorn & Foth hat mit Herrn Rechtsanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht, der Sie bundesweit zu Schenkungen im Erbrecht und weiteren Themen beraten und im Streitfalle auch vertreten kann.
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