Familienrecht Erbrecht
Familienrecht und Erbrecht
Familienrecht und Erbrecht stehen naturgemäß in einem engen inhaltlichen Zusammenhang. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt daher zum einen die Ehegatten und zum anderen die leiblichen Verwandten, wobei hier Adoptivkinder wie leibliche Kinder behandelt werden. Die Rechte der Ehegatten sind hingegen im sogenannten Ehegattenerbrecht geregelt. Familienrecht und Erbrecht sind also eng miteinander verflochten.
Familienrecht, Erbrecht und Scheidung
Darüber hinaus spielt das Familienrecht im Erbrecht auch im Falle einer Scheidung eine entscheidende Rolle. Eine Trennung ist zwar wichtig für das Familienrecht. Das Erbrecht der Eheleute ändert sich hierdurch aber zunächst nicht. Erst wenn einer der Ehegatten einen Scheidungsantrag stellt bzw. der Scheidung zustimmt sowie die erforderlichen Scheidungsvoraussetzungen vorliegen, verlieren beide ihr Erbrecht. Sie müssen also laut Familienrecht und Erbrecht nicht rechtskräftig geschieden sein, um Ihren Anspruch auf das Erbe zu verlieren. Dies gilt ebenso für den Pflichtteilsanspruch.
Familienrecht und Erbrecht: fachkundiger Rat
Da Familienrecht und Erbrecht in enger Beziehung zueinander stehen, bietet es sich an, Spezialisten beider Fachrichtungen unter einem Dach zu vereinen. In der Düsseldorfer Kanzlei Bütehorn & Foth finden Sie mit Frau Rechtsanwältin Ilse Bütehorn eine erfahrene Fachanwältin für Familienrecht. Das Erbrecht wird abgedeckt durch Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. h. c. Hendrik H. Foth, der ebenfalls auf jahrelange Erfahrung in seinem Spezialgebiet zurückgreifen kann.
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