Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Erbrecht: Dr. h. c. Hendrik H. Foth
Die Kanzlei Bütehorn & Foth hat mit Herrn Rechtsanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht, der Sie in allen Fragen zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge kompetent beraten kann. Durch eine vorsorgende Nachlassregelung, die nach Ihren Wünschen durch einen Fachanwalt für Erbrecht verfasst wird, lassen sich in vielen Fällen spätere Streitigkeiten im Erbfall verhindern. Herr Dr. h. c. Foth ist Ihr Fachanwalt für Erbrecht.
Fachanwalt für Erbrecht: Tätigkeitsschwerpunkte
Als Fachanwalt für Erbrecht hat Herr Dr. h. c. Foth folgende Tätigkeitsschwerpunkte: das Entwerfen von Erbverträgen und Testamenten, die Ermittlung von Grundstücks-, Sach- und Beteiligungswerten sowie die Beratung, Unterstützung und Vertretung der Mandanten im Streitfalle. Herr Dr. h. c. Foth hat als Fachanwalt für Erbrecht bereits zahlreiche Erfahrungen mit größeren Mandaten sammeln können, die er erfolgreich abgewickelt hat.
Fachanwalt für Erbrecht: Lehrtätigkeit
Als Fachanwalt für Erbrecht konnte Herr Dr. h. c. Foth nicht nur in seiner täglichen Arbeit umfangreiche Erfahrungen zum Thema Erbrecht sammeln. Durch eine Gastprofessur an der Universität Oppeln hatte er darüber hinaus von 2007 bis 2009 die Gelegenheit, seinen Erfahrungshorizont als Fachanwalt für Erbrecht zu erweitern. Davon profitieren auch seine Mandanten, die ihn als Fachanwalt für Erbrecht konsultieren.
Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?
Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und erfahren Sie mehr über Ihren Fachanwalt für Erbrecht. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.
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