Fachanwalt für Erbrecht Berlin
Fachanwalt für Erbrecht: Berlin
Die Kanzlei Bütehorn & Foth hat Ihren Sitz in Düsseldorf, kann aber bundesweit für Sie tätig werden. Wenn Sie also einen Fachanwalt für Erbrecht in Berlin benötigen, können Sie sich auch an uns wenden. Herr Dr. Foth ist als Fachanwalt für Erbrecht in Berlin und an allen anderen deutschen Amts- und Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie dem Kammergericht Berlin zugelassen.
Fachanwalt für Erbrecht in Berlin: Vermögensnachfolge
Als Fachanwalt für Erbrecht in Berlin kann Herr Dr. h. c. Foth Sie umfassend hinsichtlich der Vermögensnachfolge beraten. Leider regeln nicht alle Menschen ihre erbrechtlichen Angelegenheiten rechtzeitig und vertrauen stattdessen auf die gesetzliche Erbfolge. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass nur ein Fachanwalt für Erbrecht in Berlin oder anderswo in der Lage ist, eine angemessene Regelung der Vermögensnachfolge für Sie zu entwerfen.
Fachanwalt für Erbrecht in Berlin: Kunstbesitz
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Dr. h. c. Foth als Fachanwalt für Erbrecht in Berlin und bundesweit besteht in der Sicherung von Kunstbesitz. Als Fachanwalt für Erbrecht in Berlin kann er Sie dabei unterstützen, einen geeigneten Erben für Ihre Sammlung zu finden, wie z. B. ein Museum oder eine Stiftung. Hier ist auch oftmals ein Testamentsvollstrecker notwendig. Als Fachanwalt für Erbrecht in Berlin und bundesweit kann Herr Dr. h. c. Foth auch als Testamentsvollstrecker für Sie tätig werden.
Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?
Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und informieren Sie sich über Ihren Fachanwalt für Erbrecht in Berlin. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.
Unsere Kompetenz für Sie:
- bundesweite Tätigkeit bei
- flexibler Termingestaltung
nach Ihren Wünschen
- auf Wunsch in Ihrem Haus