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BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Fachanwälte für Erbrecht


Fachanwälte für Erbrecht: gesetzliche Erbfolge

Die meisten Menschen vertrauen bei der Regelung der Vermögensnachfolge auf die gesetzliche Erbfolge und verzichten auf den Rat, den Fachanwälte für Erbrecht Ihnen geben könnten. Aber nicht immer entspricht die gesetzliche Erbfolge den laienhaften Vorstellungen über eine gerechte Aufteilung des Erbes. Hier ist es empfehlenswert, Fachanwälte für Erbrecht zu konsultieren, damit das Erbe nach den Vorstellungen des Erblassers aufgeteilt wird.

Fachanwälte für Erbrecht: Pflichtteil

Auch wenn Sie ein Testament verfassen, bleibt der Erbanspruch der Abkömmlinge, des Elternteils und des Ehegatten bestehen und zwar in Form des Pflichtteils. Ihre Fachanwälte für Erbrecht können Sie über die Möglichkeiten der Pflichtteilsverzichtregelung beraten. Dies ist z. B. beim Gemeinschaftlichen Testament, bei dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen, von Bedeutung. Damit die so genannte Pflichtteilsverzichtklausel jedoch einer rechtlichen Überprüfung standhält, sollten Fachanwälte für Erbrecht sie auf Ihre Gültigkeit überprüfen.

Fachanwälte für Erbrecht: Beratung

Generell sollten Sie für die Verfassung eines Testaments oder Erbvertrags die Hilfe Ihrer Fachanwälte für Erbrecht in Anspruch nehmen. Denn nur Fachanwälte für Erbrecht können Sie kompetent beraten und Sie sicher durch die Fallstricke des deutschen Erbrechts navigieren. Sachkundige Beratung durch Fachanwälte für Erbrecht erhalten Sie z. B. in der Düsseldorfer Kanzlei Bütehorn & Foth.

Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?

Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und erfahren Sie mehr über Fachanwälte für Erbrecht. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.

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