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BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Erbvertrag


Erbvertrag und Testament

Die meisten Menschen vertrauen auch heute noch auf die gesetzliche Erbfolge. Nur die wenigsten haben ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst. Aber die gesetzliche Erbfolge ohne Erbvertrag und Testament garantiert nicht immer, dass der letzte Wille des Erblassers in vollem Umfang umgesetzt werden kann. Daher sollte man zu Lebzeiten bedenken, wie das Erbe später aufgeteilt werden soll und ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen.

Erbvertrag: Vorteile

Durch eine lebzeitige Verfügung wie z. B. einen Erbvertrag ergeben sich gegenüber einem Testament einige Vorteile. Zunächst ist der Erbvertrag für beide Seiten verbindlich, d. h. weder der Erblasser noch der Erbe können aus dem Erbvertrag ohne das Einverständnis des jeweils anderen aussteigen. Dies schafft Verbindlichkeit und Planungssicherheit für beide Seiten. Zudem kann der Erbe beim Erbvertrag je nach Einzelfall bereits vom Erbe profitieren, bevor der Erbfall eintritt.

Erbvertrag: Fachanwalt für Erbrecht

Um einen rechtlich verbindlichen Erbvertrag abzuschließen, empfiehlt es sich, fachkundigen Rat einzuholen. Die Düsseldorfer Kanzlei Bütehorn & Foth hat mit Herrn Rechtsanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht, der gemeinsam mit Ihnen einen Erbvertrag aufsetzen kann, der Ihre Wünsche als Erblasser in vollem Umfang berücksichtigt.

Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?

Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und erfahren Sie mehr über Erbvertrag und Testament. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.

Unsere Kompetenz für Sie:
- bundesweite Tätigkeit bei
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