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BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Erbschaftsteuer


Erbschaftsteuer: Reformen 2009 und 2010

Die Erbschaftsteuer wurde im Zuge der Erbrechtsreformen 2009 und 2010 in vielen Punkten geändert. Die wesentlichen Ziele der Reformen waren der Erlass der Erbschaftsteuer für selbst genutztes Wohneigentum sowie die Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. Zudem sollte die Fortführung von Betrieben erleichtert werden, die nun unter der Voraussetzung des Erhalts der Arbeitsplätze steuerfrei vererbt werden können.

Erbschaftsteuer: Immobilien

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie selbst in der geerbten Immobilie zehn Jahre lang wohnen und diese den Hauptwohnsitz darstellt. Für die Kinder des Erblassers gilt die Befreiung von der Erbschaftsteuer allerdings nur, wenn die Wohnfläche maximal 200 Quadratmeter beträgt.

Erbschaftsteuer: Unternehmen

Seit der Reform 2009 wurde die Fortführung von Familienunternehmen durch den Wegfall oder die Senkung der Erbschaftsteuer unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Zum 1. Januar 2010 wurden die Fristen, die für den Erlass der Erbschaftsteuer eingehalten werden müssen, weiter gesenkt. Der Erbe des Unternehmens kann nun zwischen dem Sieben-Jahres- und dem Fünf-Jahres-Modell wählen. Wenn im ersten Fall über sieben Jahre eine Lohnsumme von 700 Prozent der Ausgangslohnsumme eingehalten wird und der Anteil des Verwaltungsvermögens am Betriebsvermögen nicht über 10 Prozent steigt, entfällt die Erbschaftsteuer. Beim Fünf-Jahres-Modell beträgt die Frist fünf Jahre, die Lohnsumme 400 Prozent und der Verwaltungskostenanteil muss unter 50 Prozent liegen.

Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?

Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und informieren Sie sich über die Erbschaftsteuer. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.

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