Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer und Erbrecht
Die Erbschaftssteuer ist der Teil des Erbrechts, der ohne eine eingehende Beratung von Laien kaum zu durchdringen ist. Denn wenn man die Erbschaftssteuer reduzieren möchte, empfehlen sich z. B. eine strategisch günstige Aufteilung der Erbschaft unter Ausnutzung aller Freibeträge oder eine Schenkung zu Lebzeiten.
Erbschaftssteuer: Freibeträge
Mit der Erbschaftsreform 2009 wurden die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer für die Angehörigen erhöht. So kann der Ehepartner 500.000 Euro statt bisher 307.000 Euro geltend machen. Für eingetragene Lebenspartner erhöht sich der Freibetrag sogar von 5.200 Euro auf 500.000 Euro. Weniger Erbschaftssteuer zahlen nun auch die Kinder, wobei der Freibetrag von 205.000 auf 400.000 Euro angehoben wurde. Auch die übrigen gesetzlichen Erben profitieren von erhöhten Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer.
Erbschaftssteuer: Steuererlass
Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Steuererlass bei der Erbschaftssteuer für den Ehepartner, die Kinder und den eingetragenen Lebenspartner. Sie müssen im selbstgenutzten Wohneigentum seit 1. Januar 2009 keine Erbschaftssteuer zahlen, vorausgesetzt sie bleiben nach dem Erbfall mindestens zehn Jahre lang dort wohnen und die geerbte Immobilie ist der Hauptwohnsitz. Für die Kinder des Erblassers gibt es eine zusätzliche Einschränkung. Sie sind nur dann von der Erbschaftssteuer befreit, wenn die Wohnfläche maximal 200 Quadratmeter beträgt.
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