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BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
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Erbrecht Vermächtnis


Erbrecht: Vermächtnis und Erbe

Es wird unterschieden im deutschen Erbrecht zwischen Vermächtnis und Erbe. Eine als Erbe eingesetzte Person wird Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, d. h. das Vermögen geht als Ganzes auf den Erben über. Wenn der Erblasser allerdings laut Erbrecht ein Vermächtnis anordnet, überlässt er dem Vermächtnisnehmer einen bestimmten Vermögensgegenstand. Dabei kann es sich laut Erbrecht bei dem Vermächtnis um einen Geldbetrag handeln, ein Nutzungsrecht an einer Immobilie, die Übertragung eines Unternehmensanteils oder aber ein konkreter Gegenstand.

Erbrecht: Vermächtnis – Gründe für den Erblasser

Wer gemäß Erbrecht ein Vermächtnis anordnet, tut dies aus den unterschiedlichsten Gründen. Zum einen kann damit die Bildung einer Erbengemeinschaft mit all ihren möglichen Problemen verhindert werden, während gleichzeitig auch der Vermächtnisnehmer einen Teil des Erbes erhält. Darüber hinaus kennt das Erbrecht ein Vermächtnis im Voraus, das sogenannte Vorausvermächtnis. Auf diese Weise kann ein Erbe bevorzugt werden, da laut Erbrecht das Vermächtnis vor der Auseinandersetzung des Erbes gewährt werden muss und nicht auf den Erbteil angerechnet wird.

Erbrecht: Vermächtnis und Unternehmensnachfolge

Ein weiterer Grund, gemäß Erbrecht ein Vermächtnis anzuordnen, kann eine Unternehmensnachfolge sein. Wenn der Erblasser zu Lebzeiten noch nicht entscheiden möchte, welchem seiner Kinder er das Unternehmen hinterlassen soll, kann er sich des sogenannten Nachvermächtnisses bedienen. Dabei wird laut Erbrecht für das Vermächtnis eine dritte Person, ein sogenannter Bestimmungsberechtigter benannt, der zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt den Vermächtnisnehmer bestimmt.

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