Erbrecht Testament
Erbrecht: Testament
Wenn es um die Vermögensnachfolge geht, vertrauen die meisten Menschen auf das gesetzliche Erbrecht. Ein Testament haben die wenigstens verfasst. Leider zeigt sich in der Praxis, dass die durch die gesetzliche Erbfolge veranlasste Aufteilung des Nachlasses oftmals nicht den eigentlichen Wünschen des Verstorbenen entspricht. Daher sollte gemäß Erbrecht ein Testament aufgesetzt werden.
Erbrecht: Testament und Erbvertrag
Dem Erblasser ermöglicht das deutsche Erbrecht, ein Testament zu hinterlegen oder einen Erbvertrag abzuschließen. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile. So kann laut Erbrecht ein Testament im Erbfall angefochten werden oder aber der Erblasser ändert es noch zu Lebzeiten ohne Wissen der Erben. Ein Erbvertrag hingegen wird zu Lebzeiten des Erblassers verbindlich mit den Erben geschlossen und kann nicht mehr einseitig geändert werden.
Erbrecht: Testament und Erbvertrag anwaltlich aufsetzen lassen
Das deutsche Erbrecht mit Testament und Erbvertrag ist ein komplexes juristisches Terrain, durch das Sie nur ein Fachanwalt für Erbrecht sicher führen kann. Wenn Sie gemäß Erbrecht ein Testament verfassen oder einen Erbvertrag abschließen wollen, sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Bütehorn & Foth, im linksrheinischen Düsseldorfer Stadtteil Oberkassel gelegen, kann Sie umfassend zu diesen Themen beraten.
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