Startseite
Tätigkeitsschwerpunkte
Wissenswertes
Aktuelles
ZUr Person
Kontakt

 
» Tätigkeitsschwerpunkte » Vorbereitung / Entwurf Testamente » Zur Person
» Wissenswertes/Vorträge » Vertretung vor den Gerichten » Kontakt
BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Erbrecht Schenkung


Erbrecht Schenkung

Man kann seinen Angehörigen durch eine testamentarische Regelung, einen Erbvertrag oder auch im Vertrauen auf die gesetzliche Erbfolge das Erbe zukommen lassen. Aber im Erbrecht spielt auch die Schenkung eine wichtige Rolle. Durch eine lebzeitige Verfügung kann man einem oder mehreren Erben eine Geldsumme oder einen Gegenstand übertragen. Laut Erbrecht ist die Schenkung dabei zwar nicht steuerfrei, kann aber die Erbschaftssteuer verringern.

Erbrecht: Schenkung und Erbschaftssteuer

Ein wichtiger Grund gemäß Erbrecht eine Schenkung vorzunehmen ist die Vermeidung oder Verringerung der Erbschaftssteuer. Denn wenn der Erbe laut Erbrecht eine Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers erhält, wird dieser Teil des Erbes bei der Erbschaftssteuer später nicht mehr berücksichtigt. Allerdings spielt im Erbrecht die Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteils eine Rolle.

Erbrecht: Schenkung und Pflichtteilsergänzungsanspruch

Laut Erbrecht wird eine Schenkung nämlich bis zu zehn Jahre auf den Pflichtteil angerechnet. Die Erben können den Pflichtteil bzw. eine Quote hiervon als Geldanspruch einfordern. Durch das seit Januar 2010 geltende Abschmelzmodell reduziert sich die Höhe des Ergänzungsanspruchs graduell um jeweils ein Zehntel pro Jahr, das laut Erbrecht die Schenkung zurück liegt. Nach zehn Jahren wirkt sich wie nach altem Erbrecht die Schenkung nicht mehr auf die Berechnung des Pflichtteils aus.

Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?

Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und informieren Sie sich über Erbrecht, Schenkung etc. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.

Unsere Kompetenz für Sie:
- bundesweite Tätigkeit bei
- flexibler Termingestaltung
  nach Ihren Wünschen
- auf Wunsch in Ihrem Haus
 
 | Links