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BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Erbrecht Rechtsanwalt


Erbrecht: Rechtsanwalt mit Zusatzausbildung

Wenn Sie zum Thema Erbrecht einen Rechtsanwalt suchen, werden Sie vermutlich zunächst bei Google die Wörter "Erbrecht" und "Rechtsanwalt" eingeben. Wahrscheinlich werden Sie eine hohe Trefferzahl erzielen, aber nicht alle der aufgelisteten Anwälte haben auch eine Zusatzausbildung für Erbrecht. Ein Rechtsanwalt, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat, darf sich nur in diesem Fall auch Fachanwalt für Erbrecht nennen.

Erbrecht, Rechtsanwalt, Erbrechtsreform etc.

Da die Gesetzgebung nicht zuletzt durch die Erbrechtsreform 2010 zunehmend komplexer geworden ist, sollten für Fragen zum Erbrecht ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Erbrecht konsultiert werden. Denn nicht immer decken sich laienhafte Vorstellungen über die gesetzlichen Vorschriften mit dem tatsächlichen Erbrecht. Ein Rechtsanwalt kann Sie sicher vor den potentiellen Fallen des deutschen Erbrechts bewahren.

Erbrecht: Rechtsanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Ihr Spezialist für Erbrecht, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. h. c. Hendrik H. Foth, berät Sie in seiner Düsseldorfer Kanzlei und bundesweit. Die Zahl der Fachanwälte für Erbrecht in Deutschland ist immer noch begrenzt, obwohl der Bedarf sehr groß geworden ist. Mit Herrn Dr. h. c. Foth steht Ihnen für das Erbrecht ein Rechtsanwalt zur Verfügung, der über jahrelange Erfahrung auf seinem Fachgebiet verfügt. Seit 1997 berät und vertritt er bundesweit Mandanten, die er selbstverständlich vor Ort aufsucht.

Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?

Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und erfahren Sie mehr über Erbrecht, Rechtsanwalt, Erbschaftsreform etc. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.

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- bundesweite Tätigkeit bei
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