Erbrecht international
Erbrecht: international gültig?
Immer mehr Mitbürger in Deutschland haben einen Migrationshintergrund, stammen also selbst aus einem anderen Land oder haben Eltern, die immigriert sind. Hier stellt sich die Frage nach dem deutschen Erbrecht: International oder nur national anwendbar? Zudem gibt es viele Deutsche, die ihren Alterswohnsitz im Ausland haben und auch hier herrscht oft Unklarheit, wenn es um das deutsche Erbrecht geht. International findet es nur unter bestimmten Bedingungen Anwendung.
Erbrecht international: Auslandsbezug
In diesem Zusammenhang ist der Begriff des Auslandsbezugs wichtig. Ein Erbfall kann verschiedene Arten des Auslandsbezugs aufweisen, wodurch er durch das Erbrecht international wird. So kann z. B. der Erblasser zwar deutscher Staatsbürger sein, aber Vermögensgegenstände oder seinen letzten Wohnsitz im Ausland haben. Zudem kann er im Ausland ein Testament errichten. Umgekehrt wird es für das Erbrecht auch international, wenn ein Ausländer Vermögensgegenstände in Deutschland besitzt oder im Ausland ein Testament errichtet hat, das auch Vermögen in Deutschland betrifft.
Erbrecht international: deutsches Internationales Privatrecht
Das Internationale Privatrecht, kurz IPR genannt, eines jeden Staates regelt für Fälle mit Auslandsbezug, welches nationale materielle Recht Anwendung findet. Ein Erbrecht, das international einheitlich gültig ist, gibt es somit nicht. Das deutsche IPR folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit und richtet sich dabei nach der Staatsangehörigkeit. Sowohl bewegliche als auch unbewegliche Vermögen werden nach dem Recht des Staates, dem der Erblasser angehört, vererbt. Dabei kann es im Erbrecht international zu Kollisionen kommen, da in anderen Ländern wie z. B. in Frankreich unterschiedliche Bestimmungen für Immobilien und beweglichen Nachlass gelten.
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