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BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Erbrecht Haus


Erbrecht: Haus

Wenn einem gemäß deutschem Erbrecht ein Haus vererbt wird, dann wird man sich vermutlich zunächst glücklich schätzen, einen solchen Vermögenswert geerbt zu haben. Bevor man allerdings das Erbe annimmt, sollte man einige Punkte beachten, denn ein nach dem Erbrecht geerbtes Haus kann mit erheblichen Nachteilen verbunden sein.

Erbrecht: Haus mit Verbindlichkeiten

Es könnte nämlich durchaus der Fall sein, dass auf dem zu erbenden Haus Verbindlichkeiten lasten. Der Erbe kann aber laut Erbrecht für das Haus einen Grundbuchauszug beantragen, der ihm Auskunft über eventuelle Hypotheken oder Grundschulden geben kann. Ist dies der Fall und übersteigen die Schulden den Wert des Hauses, sollte man von der Möglichkeit Gebrauch machen, gemäß Erbrecht das Haus als Erbe auszuschlagen.

Erbrecht: Haus und Erbengemeinschaft

Aber auch wenn keine Verbindlichkeiten auf dem Haus lasten, können Probleme auftreten. Dies ist möglich, wenn es z. B. mehrere Erben gibt, denen laut Erbrecht das Haus vererbt wurde. Diese bilden die sogenannte Erbengemeinschaft und können bis zur Auseinandersetzung gemäß Erbrecht über das Haus keine einseitigen Verfügungen treffen. Das vermittelnde Eingreifen eines Fachanwalts für Erbrecht kann hier ein Gerichtsverfahren verhindern.

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