Erbrecht gesetzliche Erbfolge
Erbrecht: gesetzliche Erbfolge
Das Erbrecht und die gesetzliche Erbfolge bilden die Grundlage für das Vererben von Vermögen und die Nachfolge von Unternehmen. Umgehen lässt sie sich nur, wenn man entweder ein Testament verfasst oder einen Erbvertrag mit den zukünftigen Erben schließt. In allen anderen Fällen tritt gemäß Erbrecht die gesetzliche Erbfolge ein.
Erbrecht: gesetzliche Erbfolge umgehen
Um das Erbrecht und die gesetzliche Erbfolge zu umgehen, muss durch den Erblasser testamentarisch oder mithilfe eines Erbvertrags festgelegt werden, wer zum Erben bestimmt werden soll. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, einen Vor- und Nacherben zu bestimmen. Der Erblasser kann einen bestimmten Zeitpunkt bestimmen wie die Volljährigkeit oder den Abschluss der Ausbildung, zu dem z. B. ein Unternehmen vom Vorerben auf den Nacherben übergeht. Dies wäre im Erbrecht nach der gesetzlichen Erbfolge nicht möglich.
Erbrecht: gesetzliche Erbfolge und Stiefkinder
Besonders wichtig wird eine vorsorgende Nachlassregelung, falls Stiefkinder vorhanden sind. Denn diese gelten nicht als Kinder des Erblassers, da Erbrecht und gesetzliche Erbfolge nur leibliche und Adoptivkinder berücksichtigen. In der Praxis ist es jedoch häufig der Fall, dass Stiefkinder wie eigene Kinder groß gezogen werden und die Stiefeltern eine enge emotionale Bindung zu ihnen aufbauen. Folglich möchten sie sie auch am Erbe beteiligen. Um Erbrecht und gesetzliche Erbfolge zu umgehen, sollten Sie den Rat eines Fachanwalts für Erbrecht wie z. B. Herrn Dr. h. c. Hendrik H. Foth suchen.
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