Startseite
Tätigkeitsschwerpunkte
Wissenswertes
Aktuelles
ZUr Person
Kontakt

 
» Tätigkeitsschwerpunkte » Vorbereitung / Entwurf Testamente » Zur Person
» Wissenswertes/Vorträge » Vertretung vor den Gerichten » Kontakt
BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Erbrecht Freibeträge


Erbrecht: Freibeträge

Bei der Regelung des eigenen Nachlasses sollte man Erbrecht und Freibeträge beachten. Denn durch eine vorausschauende Aufteilung des Erbes kann man erhebliche Summen bei der Erbschaftssteuer einsparen. Am besten konsultieren Sie einen Anwalt, der Sie kompetent zu den Themen Erbrecht, Freibeträge und Erbschaftssteuer beraten kann.

Erbrecht: Freibeträge in unterschiedlicher Höhe

Um im Erbrecht Freibeträge zu nutzen, muss man wissen, dass sich die Höhe der Beträge je nach Verwandtschaftsgrad unterscheidet. So können der überlebende Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner sowie Kinder und Enkel des Verstorbenen die höchsten Freibeträge geltend machen. Weiter entfernten Verwandten stehen im Erbrecht auch Freibeträge zu, jedoch fallen diese niedriger aus.

Erbrecht: Freibeträge nach der Erbschaftsreform 2009

Nach der Erbschaftsreform, die zum 1. Januar 2009 in Kraft trat, wurden im Erbrecht die Freibeträge für die nächsten Angehörigen erhöht. So kann der hinterbliebende Partner 500.000 Euro statt bisher 307.000 Euro geltend machen. Für die Kinder wurde der Betrag von 205.000 auf 400.000 Euro angehoben und für die Enkel von 51.200 auf 200.000 Euro. Für alle anderen Erben wurden im Erbrecht die Freibeträge nicht erhöht.

Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?

Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und erfahren Sie, was das deutsche Erbrecht als Freibeträge vorgesehen hat. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.

Unsere Kompetenz für Sie:
- bundesweite Tätigkeit bei
- flexibler Termingestaltung
  nach Ihren Wünschen
- auf Wunsch in Ihrem Haus
 
 | Links