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BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Erbrecht Erbfolge


Erbrecht: Erbfolge

Beim gesetzlichen Erbrecht ist die Erbfolge von entscheidender Bedeutung. Denn wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden sind, bestimmt laut Erbrecht die Erbfolge, wer das Erbe erhält. In diesem Zusammenhang ist die so genannte Erbordnung, die laut Erbrecht die Erbfolge regelt, von zentraler Bedeutung. Erben werden dazu in verschiedene Ordnungen eingeteilt.

Erbrecht: Erbfolge und Erbordnung

In der ersten Ordnung stehen gemäß Erbrecht und Erbfolge die Abkömmlinge des Erblassers. Sie erben gleichberechtigt mit dem Ehegatten des Verstorbenen und zwar zur Hälfte, wenn die Ehepartner im Güterstand der so genannten Zugewinngemeinschaft gelebt haben bzw. zu drei Vierteln, wenn dies nicht der Fall war. Sind weder Ehegatte noch Kinder vorhanden, erben laut Erbrecht nach der Erbfolge die Eltern, die in der zweiten Ordnung stehen. Sind diese bereits verstorben, treten deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers, an deren Stelle.

Erbrecht: Erbfolge umgehen

Die laut Erbrecht geltende Erbfolge lässt sich nur durch ein Testament oder einen Erbvertrag umgehen. Wenn Sie anderen Personen etwas vererben möchten, ist es also umumgänglich, eine vorsorgende Nachlassregelung festzulegen. Da das deutsche Erbrecht und die Erbfolge eine komplexe Angelegenheit sind, ist es ratsam, sich an einen Spezialisten wie Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. h. c. Hendrik H. Foth zu wenden.

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