Startseite
Tätigkeitsschwerpunkte
Wissenswertes
Aktuelles
ZUr Person
Kontakt

 
» Tätigkeitsschwerpunkte » Vorbereitung / Entwurf Testamente » Zur Person
» Wissenswertes/Vorträge » Vertretung vor den Gerichten » Kontakt
BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Erbrecht Dresden


Erbrecht: Dresden

Grundsätzlich gilt in ganz Deutschland dasselbe Erbrecht. In Dresden wie in Stuttgart gelten die erbrechtlichen Vorschriften des BGB. Ausnahmen gibt es nur in Sonderfällen wie z. B. beim Höferecht, in dem die Weitergabe von bestimmten landwirtschaftlichen Betrieben geregelt ist. Darüber hinaus wurde durch die Wiedervereinigung eine besondere Regelung erforderlich, die das Erbrecht für Dresden und andere Städte in den neuen Bundesländern betrifft.

Erbrecht Dresden: DDR-Zivilgesetzbuch

Für Erbfälle, die vor der Wiedervereinigung eingetreten sind, gelten u. U. sowohl das Erbrecht von Dresden und der ehemaligen DDR als auch das der Bundesrepublik. Grundsätzlich finden für Erbfälle, die sich vor dem offiziellen Beitrittstermin, also dem 3.10.1990, ereignet haben, die Vorschriften des DDR-Zivilgesetzbuches (ZGB) Anwendung. Hier gilt also das DDR-Erbrecht für Dresden und die neuen Bundesländer.

Erbrecht Dresden: Nachlassspaltung

Problematisch wird der Fall, wenn der Erblasser vor der Wiedervereinigung in den Westen gezogen und vor dem 3.10.1990 verstorben ist. Denn dann gilt für den Grundbesitz, den er gemäß Erbrecht in Dresden oder einer anderen Stadt der DDR besessen hat, das ZGB. Die übrige Erbschaft wird jedoch nach dem BGB vererbt. Hier entsteht laut Erbrecht für Dresden und das restliche Gebiet der ehemaligen DDR also eine so genannte Nachlassspaltung.

Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?

Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und informieren Sie sich über das Erbrecht in Dresden und bundesweit. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.

Unsere Kompetenz für Sie:
- bundesweite Tätigkeit bei
- flexibler Termingestaltung
  nach Ihren Wünschen
- auf Wunsch in Ihrem Haus
 
 | Links