Erbrecht Dresden
Erbrecht: Dresden
Grundsätzlich gilt in ganz Deutschland dasselbe Erbrecht. In Dresden wie in Stuttgart gelten die erbrechtlichen Vorschriften des BGB. Ausnahmen gibt es nur in Sonderfällen wie z. B. beim Höferecht, in dem die Weitergabe von bestimmten landwirtschaftlichen Betrieben geregelt ist. Darüber hinaus wurde durch die Wiedervereinigung eine besondere Regelung erforderlich, die das Erbrecht für Dresden und andere Städte in den neuen Bundesländern betrifft.
Erbrecht Dresden: DDR-Zivilgesetzbuch
Für Erbfälle, die vor der Wiedervereinigung eingetreten sind, gelten u. U. sowohl das Erbrecht von Dresden und der ehemaligen DDR als auch das der Bundesrepublik. Grundsätzlich finden für Erbfälle, die sich vor dem offiziellen Beitrittstermin, also dem 3.10.1990, ereignet haben, die Vorschriften des DDR-Zivilgesetzbuches (ZGB) Anwendung. Hier gilt also das DDR-Erbrecht für Dresden und die neuen Bundesländer.
Erbrecht Dresden: Nachlassspaltung
Problematisch wird der Fall, wenn der Erblasser vor der Wiedervereinigung in den Westen gezogen und vor dem 3.10.1990 verstorben ist. Denn dann gilt für den Grundbesitz, den er gemäß Erbrecht in Dresden oder einer anderen Stadt der DDR besessen hat, das ZGB. Die übrige Erbschaft wird jedoch nach dem BGB vererbt. Hier entsteht laut Erbrecht für Dresden und das restliche Gebiet der ehemaligen DDR also eine so genannte Nachlassspaltung.
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