Erbrecht Deutschland
Erbrecht: Deutschland
Laut Erbrecht in Deutschland werden Erben mithilfe der so genannten Erbordnung in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Die erste Ordnung umfasst die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel, Urenkel etc., während die Eltern und deren Abkömmlinge in der zweiten Ordnung stehen. In der dritten Ordnung finden sich die Großeltern und deren Abkömmlinge und so fort. Sind die Kinder des Erblassers bereits verstorben, besagt das Erbrecht in Deutschland, dass seine Enkel erben.
Erbrecht Deutschland: Testament und Erbvertrag
Will man vom geltenden Erbrecht in Deutschland abweichen und beispielsweise sowohl seine Kinder als auch seine Enkel bedenken, dann ist es unerlässlich, ein Testament zu verfassen oder einen Erbvertrag abzuschließen. Zu diesem Zweck ist es empfehlendswert, sich ratsuchend an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden, der Sie zum Erbrecht in Deutschland umfassend beraten kann.
Erbrecht Deutschland: Dr. h. c. Hendrik H. Foth
Die Düsseldorfer Kanzlei Bütehorn & Foth hat mit Herrn Rechtsanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Deutschland. Einer seiner Schwerpunkte ist die Beratung und Vertretung der Mandanten im Streitfalle, wobei nach Möglichkeit außergerichtliche Lösungen angestrebt werden. Als Fachanwalt für Erbrecht in Deutschland ist Herr Dr. h. c. Foth an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und am Kammergericht Berlin zugelassen. Gerne kommt er auch zu Ihnen nach Hause.
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