Erbrecht Bayern
Erbrecht: Bayern
In Deutschland gilt ein einheitliches Erbrecht. Von Bayern bis Schleswig-Holstein gelten die Regelungen des BGB, was das Erbrecht betrifft. Lediglich in einigen Sonderfällen, wie z. B. beim Höferecht, das die Vererbung von landwirtschaftlichen Betrieben regelt, gibt es länderspezifische Verordnungen, die allerdings umgangen werden können, wenn der entsprechende Grundbucheintrag geändert wird. Ansonsten empfiehlt es sich hier wie ansonsten auch beim Thema Erbrecht, ob in Bayern oder anderswo, ein Testament zu verfassen.
Erbrecht Bayern, Baden-Württemberg etc.: Beratung
Wer ein Vermögen, ein Unternehmen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb vererben möchte, sollte sich immer umfassend beraten lassen, am besten durch einen Fachanwalt für Erbrecht. In Bayern wie auch in jedem anderen Bundesland stellt das Erbrecht einen komplexen Themenbereich dar, der für den Laien zu kompliziert ist, um ihn in allen Details zu durchdringen. Lassen Sie sich also kompetent beraten, z. B. von Herrn Rechtsanwalt Dr. h. c. Hendrik Foth, Fachanwalt für Erbrecht – in Bayern und bundesweit.
Erbrecht Bayern und bundesweit: Dr. h. c. Hendrik H. Foth
In der Kanzlei Bütehorn & Foth berät Sie Herr Rechtsanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth, Fachanwalt für Erbrecht. Ob in Bayern wohnhaft oder in einem anderen Bundesland – Herr Dr. h. c. Foth ist bundesweit für Sie tätig und sucht Sie gerne vor Ort auf. Als Fachanwalt für Erbrecht in Bayern und bundesweit ist er an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und am Kammergericht Berlin zugelassen.
Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?
Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und erfahren Sie, wie ein Anwalt für Erbrecht Sie in Bayern und bundesweit beraten kann. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.
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