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BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Erben


Erben

"Geht es Ihnen gut, oder haben Sie schon geerbt?" In diesem Juristenwitz über das Erben, so angestaubt er sein mag, steckt leider oft mehr Wahrheit als den meisten lieb ist. Denn Erben ist eine komplexe Angelegenheit, sowohl aus persönlicher als auch aus juristischer Sicht. Innerfamiliäre Spannungen und Konflikte treten beim Erben zutage, können bisweilen sogar eine derart lähmende Wirkung entfalten, dass eine einvernehmliche Regelung unter den Erben unmöglich erscheint.

Erben: fachspezifische Beratung

Als Fachanwalt für Erbrecht beschäftigt sich Herr Rechtsanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth seit 1997 mit allen Aspekten und Problemen, die beim Thema Erben entstehen können. In der Düsseldorfer Kanzlei, die er in Praxisgemeinschaft mit Frau Rechtsanwältin Ilse Bütehorn, Fachanwältin für Familienrecht, führt, deckt sein Leistungsspektrum u. a. folgende Themengebiete ab: Erben und Testament bzw. Erbvertrag, die Ermittlung von Grundstücks-, Sach- und Beteiligungswerten für die Erben und die Weitergabe von Kunstwerken.

Erben: Lehrtätigkeit

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. h. c. Hendrik H. Foth konnte nicht nur in seiner praktischen Arbeit umfangreiche Erfahrung zum Thema Erben sammeln, sondern hatte auch durch seine Gastprofessur an der Universität Oppeln von 2007 bis 2009 Gelegenheit, seine Kenntnisse zu vertiefen und an die Studierenden weiterzugeben. Seine Lehrtätigkeit fließt auch weiterhin in die Beratung seiner Mandanten ein, die seine Unterstützung als Erben benötigen.

Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?

Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und erfahren Sie mehr zum Thema Erben. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.

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