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BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Erbe Pflichtteil


Erbe und Pflichtteil

Oft wird von Laien angenommen, dass eine professionelle Regelung des Erbes entbehrlich sei, da der Erbe den Pflichtteil ohnehin erhalten wird. Dies ist zwar grundsätzlich der Fall, aber wenn der Erblasser beispielsweise Kinder aus zweiter Ehe hat, kann es sein, dass der Erbe einen Pflichtteil bekommt, der erheblich geringer ausfällt, als zuvor angenommen.

Erbe, Pflichtteil und Erbvertrag

Eine Möglichkeit für den Erblasser, sowohl Kinder aus erster als auch zweiter Ehe gerecht zu versorgen, ist die, sich nicht auf Erbe, Pflichtteil oder andere Kategorien des materiellen Erbrechts zu verlassen, sondern einen Erbvertrag oder ein anwaltlich entworfenes Testament abzuschließen. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Sie umfassend beraten, wie sie bereits zu Lebzeiten einen für beide Seiten verbindlichen Vertrag mit den späteren Erben abschließen können, um der Problematik "Erbe – Pflichtteil" zu entgehen.

Erbe, Pflichtteil und lebzeitige Verfügung

Aber auch eine lebzeitige Verfügung stellt eine gangbare Option dar, wenn man sich nicht auf das Erbrecht mit seinen Kategorien "Erbe" und Pflichtteil" verlassen möchte. Zudem kann der Erbe im Fall einer lebzeitigen Verfügung unter Umständen bereits vom Erbe profitieren, bevor der Erbfall eintritt. Eine kompetente Beratung zu den Themen "Erbe" und "Pflichtteil" kann Ihnen nur ein Fachanwalt für Erbrecht bieten.

Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?

Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und informieren Sie sich über Erbe und Pflichtteil. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.

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