Deutsches Erbrecht
Deutsches Erbrecht: Kinder
Deutsches Erbrecht besagt, dass Kinder als Abkömmlinge erster Ordnung neben dem Ehegatten erbrechtlich gesehen gleichberechtigt sind. Im Falle des Ablebens eines Ehepartners erben die Kinder folglich die Hälfte des Erbes, sofern die Eltern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, andernfalls sind es drei Viertel. Deutsches Erbrecht kann hier nur umgangen werden, indem die Eltern ein Testament verfassen, zum Beispiel das so genannte Gemeinschaftliche Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Deutsches Erbrecht: Stiefkinder
Stiefkinder gelten, was deutsches Erbrecht betrifft, nicht als Kinder des Erblassers und finden somit auch keine Erwähnung in der Erbordnung. Da aber in der Praxis häufig ein enges emotionales Verhältnis zu den Stiefkindern besteht, empfiehlt es sich, den Rat eines Fachanwalts für Erbrecht einzuholen. Denn deutsches Erbrecht ist bisweilen recht komplex und nur ein Spezialist kann Sie sicher vor möglichen Problemen bewahren.
Deutsches Erbrecht: Fachanwalt für Erbrecht Dr. h. c. Hendrik H. Foth
Herr Rechtsanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth ist Fachanwalt für deutsches Erbrecht und kann Sie umfassend und kompetent zu allen Belangen dieses Spezialgebiets beraten. Seine langjährige Tätigkeit umfasst zahlreiche größere und große Mandate, die er erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Wenn deutsches Erbrecht Ihnen Probleme bereitet, steht Herr Dr. h. c. Foth Ihnen zur Seite – bundesweit und selbstverständlich persönlich vor Ort.
Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?
Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und erfahren Sie mehr über deutsches Erbrecht. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.
Unsere Kompetenz für Sie:
- bundesweite Tätigkeit bei
- flexibler Termingestaltung
nach Ihren Wünschen
- auf Wunsch in Ihrem Haus