Berliner Testament Erbrecht
Berliner Testament: Erbrecht
Das Berliner Testament im Erbrecht, neuerdings offiziell auch Gemeinschaftliches Testament genannt, ist eine beliebte Testamentsform, bei der sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Gemeinsame Kinder werden beim Berliner Testament im Erbrecht häufig zu Schlusserben bestimmt. Was auf den ersten Blick gerecht erscheint, birgt in der Praxis jedoch einige mögliche Fallen.
Berliner-Testament-Erbrecht: Probleme
Zum einen entsteht beim Berliner-Testament-Erbrecht ein steuerrechtlicher Nachteil, da die Kinder beim Ableben des ersten Ehegatten die Freibeträge nicht geltend machen können. Der überlebende Gatte trägt also beim Berliner-Testament-Erbrecht die gesamte Last der Erbschaftsteuer. Durch die Erhöhung der Freibeträge ist dies zwar für die meisten Fälle nicht mehr relevant, aber bei größeren Vermögen entsteht weiterhin ein Nachteil beim Berliner Testament im Erbrecht.
Berliner-Testament-Erbrecht und Pflichtteil
Zum anderen können durch das Berliner-Testament-Erbrecht Probleme mit dem Pflichtteil, der den Kindern zusteht, auftauchen. Um im Falle des Ablebens des ersten Ehepartners zu verhindern, dass die Kinder ihren Pflichtteil fordern, sorgen viele Eheleute durch eine Pflichtteilsstrafklausel vor. Aber damit diese im Berliner-Testament-Erbrecht auch Gültigkeit besitzt, sollte man einen Fachanwalt für Erbrecht zu Rate ziehen.
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