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BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Anwalt für Erbrecht


Ein Anwalt für Erbrecht

Der Rat eines Anwalts für Erbrecht ist immer dann erforderlich, wenn man sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen möchte. Einige mögen nun einwenden, dass man ein Testament auch ohne einen Anwalt für Erbrecht verfassen könne. Das ist prinzipiell richtig, aber nicht jede Formulierung ist so eindeutig, dass sie als rechtsverbindlich gelten kann. Wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht beauftragen, Ihr Testament zu erstellen, können Sie späteren Interpretationsschwierigkeiten vorbeugen.

Anwalt für Erbrecht: Beratung

Die Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht bezieht sich auf alle Bereiche der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Nicht nur das Vererben von Privatvermögen birgt potentielle Fallstricke. Auch bei der Übertragung von Unternehmen bedarf es meist der Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht.

Anwalt für Erbrecht: Steuerrecht

Aber ein Anwalt für Erbrecht kann nicht nur Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft vorbeugen bzw. diese bereinigen, wenn sie bereits aufgetreten sind. Auch die Berechnung der Erbschaftssteuer ist mitunter eine komplexe Angelegenheit, die man am besten einem Anwalt für Erbrecht überlässt.

Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?

Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und kontaktieren Sie einen Anwalt für Erbrecht. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.

Unsere Kompetenz für Sie:
- bundesweite Tätigkeit bei
- flexibler Termingestaltung
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- auf Wunsch in Ihrem Haus
 
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