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BÜTEHORN & FOTH
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Fachanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth

Luegallee 108
40545 Düsseldorf
Telefon 0211 / 55 71 71-0
Telefax 0211 / 57 00 66
info@foth.de

Anwalt Erbrecht


Ein Anwalt für Erbrecht

Die Kanzlei Bütehorn & Foth hat mit Herrn Rechtsanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht, der Sie in allen Fragen zur Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge kompetent beraten kann. Durch eine vorsorgende Nachlassregelung – nach Ihren Wünschen durch einen Anwalt für Erbrecht verfasst – lassen sich in den allermeisten Fällen spätere Erbstreitigkeiten verhindern.

Anwalt für Erbrecht: Tätigkeitsschwerpunkte

Als Anwalt für Erbrecht hat Herr Rechtsanwalt Dr. Foth u. a. folgende Tätigkeitsschwerpunkte: das Vorbereiten und Entwerfen von Erbverträgen und Testamenten, die Ermittlung von Grundstücks-, Sach- und Beteiligungswerten sowie die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Anwalt für Erbrecht ist die Beratung, Unterstützung und Vertretung des Mandanten im Streitfalle. Nach Möglichkeit werden außergerichtliche Lösungen gesucht. Herr Rechtsanwalt Dr. Foth ist als Anwalt für Erbrecht an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und am Kammergericht Berlin zugelassen.

Anwalt für Erbrecht: Testamentsvollstrecker

Damit Sie sichergehen können, dass Ihre letztwillige Verfügung im Erbfall auch durchgesetzt wird, empfiehlt es sich, einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Dies kann eine Ihnen vertraute Person sein. Besser ist es jedoch, einen Anwalt für Erbrecht mit dieser sensiblen Aufgabe zu betrauen. Er wird dafür sorgen, dass der Nachlass Ihren Wünschen entsprechend abgewickelt wird. Aber auch eine dauerhafte Verwaltung des Nachlasses durch den Anwalt für Erbrecht ist möglich, um eine Zerschlagung des Erbes und Streit unter den Miterben zu verhindern.

Würden Sie gerne mehr über die Kanzlei Bütehorn & Foth erfahren?

Dann besuchen Sie unsere Website http://www.foth.de und erfahren Sie, wie ein Anwalt für Erbrecht den Nachlass für Sie regeln kann. Senden Sie uns eine Email über das Kontaktformular oder direkt an Info@foth.de.

Unsere Kompetenz für Sie:
- bundesweite Tätigkeit bei
- flexibler Termingestaltung
  nach Ihren Wünschen
- auf Wunsch in Ihrem Haus
 
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