Startseite
Tätigkeitsschwerpunkte
Wissenswertes
ZUr Person
Kontakt
 
 



Vortrags- und Veranstaltungsreihe
„Erben ist Erinnern“
Meine Vortragsreihe, die auf Dialog und Anschaulichkeit setzt.

Vorab: Erben ist eine Vermögens-, Vertrauens- und Familiensache.
Das einstmals so verlässliche Erbrecht ist im Zuge der Reformwut der Politik selbst in Bewegung geraten. Ich möchte dem rechtsuchenden Publikum die Grundzüge der Rechtslage und zu erwartende Veränderungen in anschaulichen Beipielen und so wenig juristisch-trocken wie möglich näherbringen. Viele Ihrer Fragen mögen in diesem Rahmen beantwortet werden, für komplexere Fragestellungen möchte ich Ihr Problembewusstsein wecken.

Vorsorge für Kommendes – Problemlösung für entstandene schwierige erbrechtliche Situationen, das sind die Felder, die der juristische Experte auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge am besten beantworten kann.

Die Erfahrungen meiner Lehrtätigkeit an der Universität zeigen es immer wieder: das bislang wenig bekannte und spezifische Thema muß den Hörer wirklich erreichen und soll ihm die Problematik bewußt machen.

Die Teilnehmer meiner Veranstaltungen sind aufgefordert aktiv mitzumachen, und es darf sogar über die Absurdität des Lebens in all seinen Verwicklungen geschmunzelt werden.


Die Merkmale meiner Vortragsveranstaltungen sind:
  • Anschauliche Erklärung der komplexen Rechtsmaterie anhand anonymisierter Fälle aus dem anwaltlichen Beratungsalltag
  • Individuelles Eingehen auf die Wünsche der Hörer – allgemeine Fragen werden beantwortet
  • Nachvollziehbare und abwandelbare Darstellungen während der Erläuterungen „hand made“ und keine vorgefertigten Bild- oder Graphikpräsentationen
  • Bei Sonderveranstaltungen für spezifische Hörergruppen je nach Schwierigkeitsgrad ist die ideale Gruppengröße fünf bis zwanzig Personen; je kleiner die Gruppe, desto individueller der Charakter
  • Broschüre mit Informationen für jeden Teilnehmer liegen bereit
Meine Vorgehensweise: Klarheit schaffen – mit anschaulichen Mitteln.
Bei der Aufnahme eines Problems sind höchste Konzentration und Anschaulichkeit gefordert. Wer stammt von wem ab – wie sind die Lager – welche sonstigen Verbindungen gibt es?

Lageplan eines Falles (anonymisiert)
Von diesem sehr individuellen gezeichnetetn Bild zu einer ersten Lösung zu kommen, ist dann häufig nicht mehr weit.

Eine wohlüberlegte Frage, die eine weitreichende Konsequenze zur Folge haben kann: Welches Recht passt? Erb-, Familien- oder Wirtschaftsrecht?
Häufig überschneiden sich die Rechtsgebiete, und der Fall wird komplexer und anspruchsvoller. Hier ist fachliches Know-How gefragt.



Themen zum Familienrecht
  • Nichteheliche Kinder im Erbfall, ein heikles Thema
  • Zweite Ehe, erste Kinder– der Klassiker für Krach
  • Familienrecht: Zugewinngemeinschaft im Erbrecht
  • Ehebedingte Zuwendungen
  • „Unsere Kinder“ – was, wenn nicht?
  • Das Behindertentestament
  • Minderjährige Kinder als Erben
  • Vorzeitige Auszahlung des Pflichtteils?

Fälle aus dem Erbrecht
  • Gesetzliche Erbfolge mit Folgen.
  • Vermächtnis: wer kriegt den van Gogh?
  • Pflichtteil, eine Welt für sich.
  • Auflage. Wehe, niemand pflegt mich!
  • Auseinandersetzung des Nachlasses, bitte ohne Streit!
  • Sittenwidrigkeit. Letzte Bastionen.
  • Teilungsanordnung kann die Ordnung teilen…
  • Berliner Testament, nicht immer sinnvoll.
  • Testamentsvollstreckung als geniales Instrument.

Aspekte des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts
  • Firmenbeteiligungen im Erbfall.
  • Arme reiche Erben – der Super-GAU des Steuerrechts.
  • Unternehmensnachfolge im Todesfall.
  • Wichtig fürs Diesseits: General- und Vorsorgevollmacht.

Für Fragen zu den Veranstaltungen wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.
Schicken Sie uns gerne eine Mail - hier klicken - oder sprechen Sie mit uns.